Anwalt für internationales Erbrecht – Ihr erfahrener Rechtsbeistand für Nachlassfragen
Ein Anwalt für internationales Erbrecht ist unverzichtbar, wenn es um Nachlassregelungen mit Auslandsbezug geht. Gerade bei deutsch-spanischen Erbfällen entstehen häufig komplexe rechtliche und steuerliche Fragen: Welches Recht gilt? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Wie werden Immobilien auf Mallorca oder den Kanaren vererbt? Unsere Kanzlei Löber Steinmetz García begleitet Sie kompetent und persönlich bei allen Fragen rund um grenzüberschreitende Erbschaften.
Warum ein internationalen Erbrecht spezialisierter Anwalt entscheidend ist
Internationale Erbfälle unterscheiden sich grundlegend von rein nationalen Nachlässen. Ohne frühzeitige anwaltliche Beratung riskieren Erben und Erblasser:
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Streitigkeiten zwischen Erben aufgrund unklarer Testamente.
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Unsicherheit, welches Erbrecht auf das Testament oder den späteren Erbfall Anwendung finden wird.
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Hohe Steuerlasten, wenn die Nachlassgestaltung nicht optimal geplant wird.
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Zeitverlust und Kosten, falls Verfahren in mehreren Ländern geführt werden müssen.
Ein im internationalen Erbrechtspezialisierter Rechtsanwalt sorgt dafür, dass Ihre Nachlassplanung rechtssicher erfolgt und spätere Konflikte vermieden werden.
Unsere Expertise: Deutsch-spanisches Erbrecht & Immobilienrecht
Unsere Spezialisierung liegt im Schnittpunkt von Erbrecht und Immobilienrecht. Viele unserer Mandanten besitzen Häuser, Apartments oder Baugrundstücke in Spanien, insbesondere auf Mallorca und den Kanarischen Inseln. Hier gelten besondere steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen.
Wir beraten umfassend bei:
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Gestaltung von Testamenten nach deutschem und spanischem Recht.
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Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen.
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Übertragung und Verwaltung von Immobilien im Erbfall.
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Steueroptimierter Nachlassplanung.
Dank unseres deutsch-spanischen Anwaltsteams bieten wir Beratung in beiden Rechtssystemen – auf Deutsch oder Spanisch, online oder vor Ort.
Typische Fälle im internationalen Erbrecht
Unsere Mandanten wenden sich an uns mit unterschiedlichen Anliegen. Die häufigsten Fälle sind:
Testament und Pflichtteilsrecht
Ob Nacherbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteil – wir klären Ansprüche und vertreten Ihre Interessen konsequent.
Erbschaften mit Immobilien im Ausland
Ein Haus auf Mallorca, ein Ferienhaus auf Gran Canaria oder ein Apartment in Madrid – wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Übertragung und Eintragung im Grundbuch.
EU-Erbrechtsverordnung
Seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung bestimmen sich die gerichtliche Zuständigkeit und das anwendbare Erbrecht grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers als entscheidend. Für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Spanien kann dies erhebliche Unterschiede machen. Wir erklären Ihnen, welches Recht in Ihrem Fall Anwendung findet.
Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
Gerade bei Schulden oder unklaren Vermögensverhältnissen ist eine fundierte Beratung wichtig, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
FAQ-Bereich mit Antworten im Namen der Kanzlei Löber Steinmetz & García
Wie definiert man einen internationalen Erbfall?
Ein internationaler Erbfall liegt vor, wenn der Nachlass oder die Beteiligten einen Auslandsbezug haben – zum Beispiel wenn der Erblasser deutscher Staatsbürger war, seinen Wohnsitz in Spanien hatte oder Immobilien auf Mallorca oder den Kanaren besaß. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die richtige Rechtsordnung zu bestimmen und Konflikte zu vermeiden.
Mit welchen Kosten muss ich bei einer anwaltlichen Beratung im Erbrecht rechnen?
Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Falles ab. In der Regel bieten wir eine transparente Erstberatung zu einem festen Honorar an. Im weiteren Verlauf bieten wir die Mandatsabwicklung auf Basis eines Pauschalhonorars oder nach individueller Vereinbarung an. Sie erhalten so früh wie möglich eine klare Übersicht über alle Kosten.
Welche erbrechtlichen Regelungen gelten für Deutsche mit Wohnsitz in Spanien?
Für deutsche Staatsangehörige in Spanien gilt die EU-Erbrechtsverordnung. Diese besagt, dass auf Erbfälle, die seit dem 17.08.2025 eingetreten sind, das Recht des Staates Anwendung findet, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt (lgA) hatte. Hiervon kann durch Rechtswahl abgewichen werden. Somit kann im Erbfall spanisches Recht maßgeblich sein. Selbst wenn die Anwendung deutschen Erbrechts gewählt wurde, können bei lgA des Erblassers in Spanien die spanischen Nachlassbehörden zuständig sein. Wir prüfen für Sie, welches Recht gilt und wie Sie Ihre Nachlassplanung optimal gestalten.
Welche Aufgaben übernimmt ein Anwalt im internationalen Erbrecht?
Ein im internationalen Erbrecht spezialisierter Anwalt klärt für Sie die Rechtslage, gestaltet Testamente, setzt Pflichtteilsansprüche durch und begleitet Sie bei der Abwicklung von Erbschaften im Ausland. Besonders im deutsch-spanischen Kontext beraten wir umfassend zu Immobilien, Steuern und grenzüberschreitenden Verfahren.
Nach welchem Recht richtet sich die Erbfolge, wenn der Erbfall im Ausland eintritt?
Grundsätzlich richtet sich die Erbfolge nach dem Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wer als Deutscher seinen Lebensmittelpunkt in Spanien hat, unterliegt daher in der Regel dem spanischen Erbrecht. Auf Wunsch können Sie jedoch auch in einem Testament deutsches Recht wählen – wir beraten Sie dazu ausführlich.
Welche Gerichte sind bei grenzüberschreitenden Erbfällen zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich ebenfalls nach der EU-Erbrechtsverordnung. Meist sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das bedeutet: Bei einem deutschen Staatsbürger mit Wohnsitz auf Mallorca oder den Kanaren wären in der Regel spanische Gerichte zuständig. Wenn in solchen Fällen deutsches Erbrecht anwendbar ist, erleichtert die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts die sichere und zügige Mandatsbearbeitung. Unsere Kanzlei vertritt Sie vor Ort und koordiniert bei Bedarf auch mit deutschen Behörden.